Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Webseite www.frankundvetter.de , die Registrierung zum einem gesicherten Bereich sowie für alle Verträge zwischen den Kunden und der Firma Frank & Vetter. 
Entgegenstehende oder über diese AGB hinausgehende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie bedürfen der ausdrücklichen, schriftlich dokumentierten Vereinbarung.

Ein Kunde im Sinne dieser AGB meint jede natürliche Person, die sich für den gesicherten Bereich registrieren lässt.

Gesicherter Bereich im Sinne dieser AGB meint einen Bereich auf der Webseite des Auftragnehmers, der nur nach einer Registrierung zugänglich ist, besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegt und insbesondere nicht für unbefugte Dritte einsichtig ist.

Vertragsgegenstand und Leistungen

Vertragsgegenstand sind mit schriftlichem Vertrag vereinbarte Leistungen und spezielle Services durch „Frank & Vetter“ (im Folgenden auch bezeichnet als „der Auftragnehmer“), die gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden auch bezeichnet als „der Auftraggeber“) erbracht werden. 

Spezielle Services
Spezielle Services sind spezialisierte Dienstleistungen und/ oder digitale Produkte bzw. Service-Bestandteile (im weiteren „Spezielle Services“ genannt), die entweder als Paketleistung oder als alleinstehende Produkte und/ oder Service-Komponenten von digitalen Produkten angeboten werden.
Unter diesen digitalen Produkten fallen Software, Lizenzen, PDFs, Dokumente, Handlungsempfehlungen und/oder Hardware die an den Auftraggeber als Unternehmer oder natürliche Personen verkauft werden.
Spezielle Services können bei Bedarf über einen gesonderten, schriftlich vereinbarten Vertrag in Form von Videos, eBooks, Texten, PDFs oder Audios in digitaler Form zur Verfügung gestellt. 

Zum Vertragsgegenstand der Leistungen gehören jeweils folgende Begrifflichkeiten, teilweise auch als gemischte Vertragstypen:

  • Training
  • Coaching 
  • Mentoring 
  • Consulting und Beratungen
  • Schulung
  • Vertraglich vereinbarte Begleitungen
  • Notfalldienste

Notfalldienste sind kurzfristig über elektronischen Schriftverkehr vereinbarte Leistungserbringungen des Auftragsnehmers die nicht ausdrücklich Gegenstand schriftlicher Vereinbarungen und Verträge aus dem Angebotsverfahren des Auftragnehmers waren.
Diese erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kurzfristig. 

Darunter fallen Leistungen der Beratung über Telefon, Messengerdienste oder sonstigen digitalen Schriftverkehr sowie Begleitungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten des ursprünglichen schriftlichen Vertrages aus dem Angebotsverfahren.

Notfalldienste sind schriftlich, beispielsweise auch über den gemeinsam vereinbarten digitalen Messengerdienst, SMS oder Mail mit dem Stichwort „Notfall“ durch den Auftraggeber einzuleiten. 

Die Möglichkeit Notfalldienste in Anspruch nehmen zu können bedarf einer entsprechenden vorherigen kostenpflichtigen Option im ursprünglichen Vertrag.
Außerhalb des Vertrages erfolgt ein Notfalldienst erst durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers.

Rufbereitschaft

Rufbereitschaften sind Optionen, Leistungen mit einer bestimmten Reaktionszeit über ein Vertragsverhältnis zu beziehen.
Art und Umfang der Rufbereitschaften wird individuell vertraglich vereinbart.

Sollte laut Vertrag die Erbringung von Leistungen vereinbart werden, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass es sich grundsätzlich um Leistungen im Rahmen von Aufträgen handelt und nicht um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zwischen Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber.
Eine Tätigkeit nach Weisung und/ oder eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers finden nicht statt.

Leistungen der Schulung, Beratung, Begleitungen und des Trainings im Sinne dieser AGB sind Leistungen, welche schriftlich vereinbart werden.

Hinweis zu Gesundheitsvorsorge 

Der Besuch der Webseite, eine Registrierung für einen gesicherten Bereich sowie die Nutzung einer Coaching-Leistung ersetzen nicht eine Therapie, den Besuch oder die Behandlung durch einen Hausarzt oder anderen Arzt. Bei gesundheitlichen Beschwerden muss sich der Kunde an seinen Hausarzt oder einen anderen Arzt wenden.

Gegebenenfalls stellt der Auftragnehmer Angebote zur persönlichen Nutzung zur Verfügung, die im offenen Bereich nicht zugänglich sind. Diese Angebote werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Medien mit Entspannungsübungen der progressiven Muskelrelaxation, des autogenen Trainings oder Meditationsübungen handeln.

 

Angebote in einem gesicherten Bereich können z.B. das Anlegen eines individuellen Profils sowie weitere schriftlich vereinbarte Angebote sein.


Der Kunde trägt die Kosten für seinen Internet-Zugang und seinen Internet-Provider,  Telefonanbieter und sämtliche digitalen Text- und Messengerdienste sowie für seine Endgeräte selbst.


Auftragnehmer wird gestattet, über E-Mail, SMS oder telefonischen Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen, es sei denn, dem wird in einer schriftlichen Nachricht an den Auftragnehmer widersprochen.


Entgegenstehenden, oder von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen von Vertragspartnern wird widersprochen. Sie bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen, schriftlich dokumentierten Vereinbarung.

 

Registrierung 

Voraussetzung für den Zugang zu einem gesicherten Bereich ist eine Registrierung. Hierzu müsste sich der Kunde zunächst bei www.frankundvetter.de  registrieren lassen.

Bei einer Registrierung gäbe sich der Kunde einen Benutzernamen. Zudem müsste der Kunde seine E-Mailadresse eingeben. Er erhielte dann umgehend eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Sobald er seine Anmeldung durch Klicken auf den Bestätigungs-Link bestätigt hat, hat er Zugang zu einem gesicherten Bereich.

Der Kunde muss sein Passwort vertraulich behandeln, insbesondere darf er dieses Passwort niemandem mitteilen, in den Unterlagen oder offensichtlich notieren oder weitergeben. Er ist für alle Aktivitäten und Buchungen verantwortlich, die unter seinem Passwort erfolgen oder getätigt werden.

Weiß oder vermutet er, dass jemand anderes sein Passwort kennt, muss er das Passwort ändern oder zurücksetzen.
Auftraggeber kann auch den Auftragnehmer mit den Kontaktmöglichkeiten über www. frankundvetter.de  unverzüglich kontaktieren und davon in Kenntnis setzen. 
Hat Frank & Vetter den Verdacht, dass eine Verletzung der Sicherheit oder ein Missbrauch der Webseite bevorsteht, kann vom Kunden verlangt werden, sein Passwort zu ändern oder Frank & Vetter kann den Zugang vorübergehend deaktivieren.

§ 3 Vertragsschluss

1. Angebot und Annahme

Verbindliche Verträge bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Annahme eines ebenfalls schriftlichen, verbindlichen Angebots. Die wesentlichen Vertragsbedingungen werden dabei durch die Frank & Vetter als Auftragnehmer in einem schriftlichen Angebot nebst Anlagen zusammengefasst. Daran hält sich der Auftragnehmer für die Dauer von regelmäßig einer Woche gebunden, es sei denn, eine andere Bindungsdauer wird in dem schriftlichen Angebot ausdrücklich angegeben. Eine Annahme nach Verstreichen dieser Frist ist als neues Angebot seitens des Auftraggebers zu verstehen, dessen Annahme im freien Ermessen des Auftragnehmers liegt.
Leistungen im Rahmen der Notfalldienste bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Sie gelten auch als zugestimmt, wenn die Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Bestellungen und Auftragsbestätigungen

Vereinbarungen der Vertragsparteien sind grundsätzlich rechtsverbindlich. Ein Vertrag kommt in solchen Situationen u.a. dann zustande, wenn der Auftragnehmer das Auftragsangebot schriftlich bestätigt oder den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

3. Vorverhandlungen

Im Rahmen von Vorverhandlungen oder über Internetauftritte erfolgte Erklärungen, Angebote und Aussagen seitens des Auftragnehmers bzw. durch dessen Mitarbeiter sind grundsätzlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu verstehen und daher freibleibend und unverbindlich. 

In diesem Rahmen gemachte Produktbeschreibungen stellen weder eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware noch eine Beschaffenheitsgarantie dar.

4. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, wenn die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich zugesichert wird. Wenn dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt wird, haftet Frank & Vetter für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags nur dann, wenn dafür im schriftlichen Vertrag eine Gewähr übernommen wird (vgl. § 649 BGB).

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise inklusive Umsatzsteuer

Sämtliche Preise und Preisangaben sind in Euro und verstehen sich inklusive der jeweils zur vereinbarten Leistungserbringung und des Lieferzeitpunkts geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern der Auftrag auch die Lieferung von Waren enthält, gelten die Preise ab Lager, unverpackt, nicht versichert und unverzollt.

2. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

3. Preisangaben

Preisangaben im Internet, in Preislisten, Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung.

 

Raummieten

Die Preisangaben beziehen sich auf Treffen im öffentlichen Raum oder bei den Auftraggebern.
Raumanmietungen sind nicht obligatorisch.

Kosten für Raummieten sind gegebenenfalls durch die Auftraggeber zu tragen.

 

 

 

4. Zeitangaben und Taktung

Ein kompletter Leistungs-Tag entspricht 8 Stundenkontingenten.
Ein Stundenkontingent entspricht max. 60 Minuten. 
Unterhalb von 60 min wird immer mit 1 Euro pro Minute abgerechnet.

 

5. Zuschläge für Notfallservices, Rufbereitschaften, Feiertage,   
    Wochenend- und Nachtzeiten


Ungünstige Zeiten:

 

Mo.            :                 00:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit)

Mo.- Do.     :                 20:00 – 08:00 Uhr (Nachtzeit)

Fr.              :                 20:00 – 24:00 Uhr (Nachtzeit)

Sa. - So      :                 00:00 – 24:00 Uhr (Wochenende)

Feiertage   :                 ganztägig

 


Zuschläge Nachtzeit, Wochenende und Feiertage

Bei der Erbringung von Leistungen und damit verbundener Fahrtzeiten und Überschreitungen vertraglich vereinbarter Leistungen zu ungünstigen Zeiten während der Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen wird ein Zu-/ Aufschlag von 50 %, zu dem ursprünglich vereinbarten Stundensatz im entsprechenden Stundenkontingent berechnet.
Die Stundentaktung gilt hier analog zu 4. Taktung.

 

Hinweis- und Einverständnispflicht bei Zuschlägen

Um Missverständnisse, ungewollte Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber zunächst vor Inkrafttreten dieser Zuschlagszahlungen zwingend vor Leistungserbringung auf anfallende Auf- und Zuschläge hinweisen.
Erst nach wiederholtem Einverständnis beider Vertragsparteien erfolgt eine kostenverursachende, auf-/ zuschlagspflichtige Leistung.
Dieses Einverständnis kann über SMS (Short Message Service des Telefonanbieters) oder den im Vertrag vereinbarten Messengerdienst(en) erfolgen, wenn nicht schon im Angebot durch angeforderte Leistungen zu ungünstigen Zeiten explizit erwähnt. 

Ausnahme Wochenendtarife

Ausgenommen von den Zuschlägen sind Leistungen die an Wochenenden mit der Kennzeichnung Weekend-, Wochenendtarif, Wochenendangebot oder Angebot übers Wochenende angeboten wurden.

 

6. Einfacher Stundensatz

Der einfache Stundensatz von 60 Euro entspricht dem Stundenkontingent zu 60 min. außerhalb der zuschlagspflichtigen Zeiten.
Dies entspricht demnach von Mo-Fr 60 € pro Stunde. 

Notfalldienste

Notfalldienste werden von Mo.-Fr. (08:00 – 20:00 Uhr) mit dem einfachen Stundensatz von 60 €/Stunde berechnet, sofern nicht die unter 5. genannten zuschlagspflichtigen ungünstigen Zeiten zugrunde liegen, welche im entsprechenden Stundenkontingent/ Stundensatz berechnet werden.

 

7. Reisekosten und Spesen

Sofern in der Preisübersicht nicht anders angegeben, werden bei dem Erbringen einer Leistung mit Reisetätigkeit Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt, um die Kosten für den Transport und den dafür erbrachten Zeitaufwand zu entschädigen.

 

Spesen werden bei einer Leistung ab 8 Stunden berechnet.
Reisekosten fallen auch dann an, wenn ein vereinbarter Termin erst während der Anfahrt des Auftragnehmers abgesagt wird, weil dann schon tatsächliche Kosten angefallen sind.

Die Reisekosten richten sich nach tatsächlich erbrachtem Aufwand und summieren die Entschädigung für die Kilometer- und Zeitleistung einer Reise. Sie orientieren sich an den Preisen des öffentlichen Verkehrs.
Hierunter sind also Kosten durch Flug, Bahn-, Schiff-, Auto- und Zweiradfahrt gemeint.

Reisekilometer
Gefahrene Reisekilometer werden mit 0,35 € pro Kilometer berechnet und orientieren sich an den Erstattungsleistungen der Steuerbehörde. 

Beispiel Reisekilometer:        30 km Anfahrt bis zum Treffpunkt
                                           30 km x 0,35 € = 10,5 €
                                                             
Reisezeit
Die erbrachte Reisezeit wird mit 50 %, also der Hälfte des in der Preisübersicht angegebenen einfachen Stundensatzes berechnet, solange keine speziellen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Beispiel Reisezeit:                 1 Stunde Fahrtzeit bis zum Treffpunkt
                                            50 % von 60 Euro einfacher Stundensatz 
                                            (60 € : 2 = 30 €) 
                                            Entschädigung der Reisezeit mit 30 Euro

 

Spesen
Der Spesensatz beträgt pauschal 90,00 € ab 8 Stunden, also einem ganzen Leistungs-Tag (mindestens 8 Stunden = 1 Leistungs-Tag), es sei denn es handelt sich um ein Wochenendtarif 
(zu Wochenendtarif siehe auch unter 4. Zuschläge).



 

 

Beispiel A          Begleit- und Reisekosten an einem Freitagabend


Begleitung          gemäß Tabelle „Preisstaffelung“, bzw. Stundenkontingent
                          Freitag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr = 1 Stunde gebucht.
                          Tatsächliche Zeit bis 19:25 h = insgesamt 1,5 Std. 


1 Stunden-Tarif   18:00 Uhr - 19:00 Uhr             60    Euro 
Verlängerung      bis 19:25h  (25 min x 1 € )      25    Euro

Zuschlag             Nachtzeit ab 20 Uhr                17,5 Euro
                          25 min mit 50 % Zuschlag              
                          25 min x 1 € : 2                     

 

Begleitkosten                                                  =                    102,5 Euro

 

Reisekosten        (Entfernung und Zeit)
  
60 km                  60 km x 0,35 €                                          21 € 

1 Stunde             50 % des einfachen Stundensatz               30 €


Reisekosten        Entfernung + Zeit                   =                         51 Euro

 

         

Gesamtkosten     Begleitung 1 Std                            60    
                          + 25 min                                        25    €
                          + Zuschlag Nacht                            17,5 € 
                          + Reisekosten                                51    €
                                            
                                                                      =                      153,5 Euro



 

 

Beispiel B          Begleit- und Zusatzkosten Wochenende 

 

Begleitung          Samstag von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr gebucht.
        tatsächliche Begleitung bis 20:40 h.
        Berechnete Zeit: 2 Stunden, 40 min 


2 Stunden-Tarif            18:00 Uhr - 20:00 Uhr                      115 Euro 
30 Minuten                   + 40 Min x 1 €                                +  40 Euro
Zuschlag                      ab 20:00 Uhr                                 +  20 Euro
+ 50 % Wochenende    (40 min x 1 €) : 2                            

 

Begleitkosten                                                                    = 175 Euro


Reisekosten        (Entfernung und Zeit)

30 km                 30 km x 0,35 €                                          10,5 Euro 
30 min                50% des einfache Stundensatzes            + 30    Euro

 

Reisekosten                                                                     = 40,5 Euro


Zuschlag             Nachtzeit ab 20 Uhr
                          30 min zu 50 % Stundensatz          
                          0,5 Std. x 60 € : 2                                     = 15    Euro                                             

Gesamtkosten     Begleitung                                                175    Euro
                          + Reisekosten                                         +  40,5 Euro
                          + Zuschlag Nacht                                     +  15   Euro       
                                                                      =                  230,5 Euro

 

 

 

Zahlungsmodalitäten

 

Der Rechnungsbetrag ist nach Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die vereinbarte Leistungserbringung.

 


Lastschrift-Mandate zur Einzugs- oder Abbuchungsermächtigung

 

Zahlungsschuldner/ Auftraggeber wird 14 Tage vor Durchführung einer SEPA-Lastschrift darüber informiert, wann und mit welcher Summe das Konto des Auftragsgebers belastet wird. Diese Information erfolgt in der Regel per E-Mail, kann aber auch per Brief oder telefonisch erfolgen.
Dies gilt auch für periodisch wiederkehrende Einzugs- oder Abbuchungsermächtigungen im Rahmen von Lastschrift-Mandaten (SEPA-Lastschrift). 
Bei kurzfristigen Individualverträgen ist eine Verkürzung der Ankündigungsfrist gegebenenfalls schriftlich zu vereinbaren. 

Mindestinhalt eines SEPA-Mandats, beziehungsweise Lastschrift-Mandats:

 

Name und Adresse von Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger,

IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen, Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers, Mandatsreferenz (individuelle, vom Gläubiger wählbare Nummer mit max. 35-Stellen), Angabe der Fälligkeit (einmalig oder wiederkehrend),Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen.

 

Erfasst und gepflegt werden muss deshalb die Adresse des Zahlungspflichtigen. Sonst kann die erforderliche Pre-Notification nicht durchgeführt werden. Die Art und Weise der Information ist nicht einheitlich festgelegt, sondern ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts. Um Kosten zu sparen, empfiehlt sich eine Information per E-Mail, weshalb die E-Mail-Adresse erfasst und aktuell gehalten werden muss. Statt Kontonummer und Bankleitzahl muss nur noch die IBAN (International Bank Account Number), eine international standardisierte Nummer, welche jedes Girokonto in einem der teilnehmenden Länder eindeutig bezeichnet und definiert, erfasst werden. Bei ausländischen Zahlungspflichtigen außerhalb der an SEPA teilnehmenden Länder muss zusätzlich die BIC (Bank bzw. Business Identifier Code) als internationale Bankleitzahl erfasst werden.




 

§ 5 Leistungstermine und Lieferzeiten

1. Verbindlichkeit

Leistungstermine und Leistungszeiten sind dann verbindlich, wenn sie schriftlich im Vertrag oder dessen Anlagen ausdrücklich vereinbart sind. Die Leistung erfolgt stets unter dem Vorbehalt „solange keine höheren Gewalten eintreten“.

2. Ermessen

Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin von Speziellen Services vereinbart ist, hat der Auftragnehmer das Recht, die Lieferzeit nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 315 BGB findet Anwendung.

3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags

Bei späteren Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags seitens des Auftraggebers, die auf Lieferungen einen Einfluss haben, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend und es muss im Zweifel auch ein neuer verbindlicher Liefertermin vereinbart werden.

4. Verschiebung des Liefertermins

Sofern Umstände eintreten, die die Einhaltung einer Lieferung unmöglich machen, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

5. Rücktrittsrecht des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt und der Auftrag nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt wird. Der Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. In solchen Fällen entfallen durch den Rücktritt die Leistungspflichten des Auftragnehmers.

6. Teillieferungen

Der Auftragnehmer ist in Abweichung von § 266 BGB zu Teillieferungen berechtigt, sofern das dem Vertragspartner zumutbar ist.

§ 6 Konten und Gefahrübergang bei Versand

1. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Auftragnehmer über, sobald der Versandgegenstand an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Sollte sich die Versendung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind verzögern, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft des beauftragten Versandunternehmens (wie beispielsweise Post, DHL, UPS, Hermes o.ä.) auf den Auftraggeber über. Für diesen Fall entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

2. Verpackung, Versand und Versicherung

Die Versandart richtet sich gegebenenfalls nach billigem Ermessen, sofern vertraglich nichts festgelegt ist. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt gegebenenfalls der Auftraggeber.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an verkaufter Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Der Auftragnehmer ist bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz (insbesondere entgangenem Gewinn) bleibt vorbehalten.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

§ 9 Sonstiges

1. Rechtswahl

Alle Verträge nach dieser Vereinbarung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort

Der gesetzliche Erfüllungsort des Auftragnehmers ist dessen Geschäftssitz in Aachen.
Der gesetzliche Erfüllungsort des Auftraggebers ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Auftraggebers. 
Der vertragliche Erfüllungsort wird durch gesonderten individuellen schriftlichen Vertrag vereinbart, beziehungsweise festgelegt.

 

3. Datenschutz, Daten-Geheimschutz

Datenschutz ist bei jeglichem Datenaustausch von größter Wichtigkeit. Die Vertragspartner verpflichten sich jeweils, alle persönlichen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen und Informationen, die der jeweilige Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle an dem Auftrag bzw. der Datenverarbeitung beteiligten Personen oder Unternehmer schriftlich auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen u.a. gemäß § 5 BDSG zu verpflichten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

4. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, so werden die Parteien die unwirksame oder unvollständige Regelung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt dabei unberührt.

5. Vertragssprache und Übersetzungen

Bei übersetzten Versionen ist die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich.
Für den Abschluss eines Vertrages zwischen Angebotsnehmer- und geber ist die Vertragssprache Deutsch.

 

6. Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen 

7.1 Frank&Vetter behält sich vor, seine AGB zu ändern oder zu aktualisieren. 
Änderungen werden nicht ohne Ihre Zustimmung vornehmen. Deshalb wird Stress Minimal auf der Webseite über die geänderten AGB informieren und diese zur Einsicht bereitstellen.

 

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Anwendbares Recht

Das anwendbare materielle Recht ist das deutsche Recht. 

7.2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Aachen, am Geschäftssitz des Auftragnehmers.

7.3. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke beinhalten, so bleiben die übrigen Regeln des Vertrages im Übrigen wirksam und unberührt.

Unwirksame oder unvollständige Regelungen werden durch die Vertragspartner durch angemessene Regelung ersetzt oder ergänzt.
 

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